Herzlich Willkommen auf der Homepage der
Schützengesellschaft Nastätten 1954 e. V.
Aufsichtspläne und Uhrzeiten sind dieser Website zu entnehmen.
JUGENDSCHIEßEN: die Jugend wird ab Juli 2022 montags ab 18.00 Uhr trainieren
Aktuelle Covid 19 Regelung (Nach 32.CoBeLVO RLP, Stand 17.03.2022)
§ 11 Sport (1) Beim Sport gilt in allen öffentlichen und privaten gedeckten und ungedeckten Sportanlagen (Innen- und Außenbereich) die Testpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 1. (2) In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen gilt im Innenbereich die Testpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 1. Ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung von Umkleiden, Duschen und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen sowie zur zulässigen Besucherzahl enthält, ist vorzuhalten. Die Kontrolle der Hygienekonzepte obliegt der zuständigen Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde. (3) Bei der Ausrichtung von Sportveranstaltungen sind Zuschauerinnen und Zuschauer nach Maßgabe des § 4 zulässig.
Zurzeitdürfen dürfen wir wieder Schieß-Sport betreiben, ohne Maske aber mit 3G Pflicht. Wir bitten darum Abstand zu wahren.. Wir achten weiterhin auf die Vorsichtsmaßregeln und halten auch noch die Theke geschlossen.
Passt auf euch auf und bleibt gesund
Website Stand: 06.07.2022
Aktualisiert von: PMM